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SBA schlägt Rücknahme der Vermutung sozialer Benachteiligung in 8(a) Geschäftsentwicklungsprogramm vor

Die U.S. Small Business Administration (SBA) hat in ihrem 8(a) Business Development-Programm eine Regelung vorgeschlagen, um die widerlegbare Vermutung sozialer Benachteiligung für einzelne Bewerber offiziell aufzuheben. Die vorgeschlagene Regelung folgt einer Reihe von politischen Änderungen und rechtlichen Anfechtungen, darunter einem Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2023, das die rassenbasierte Vermutung für verfassungswidrig erklärte. Nach den neuen Richtlinien müssen einzelne Antragsteller eine soziale Benachteiligung nachweisen, indem sie nachweisen, dass staatliche Maßnahmen ihre Gruppe diskriminiert und ihnen materiellen Schaden zugefügt haben, was durch eine Selbstauskunft erfolgen kann.

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